29. März 2017
USA/Louisiana

Ausstellung einer Ehelizenz ohne Geburtsurkunde

Ein (Bundes-)Richter am US District Court for the Eastern District of Louisiana hat mit einer Entscheidung vom 23.3.2017 eine Bestimmung im 2015 erlassenen Act 436 (HB 836), nach der in Louisiana für die Ausstellung einer Ehelizenz auch für im Ausland geborene Staatsangehörige die Beibringung einer Geburtsurkunde nötig ist, für vermutlich verfassungswidrig erklärt und per einstweiliger Verfügung (preliminary injunction) die Ausstellung einer Ehelizenz ohne Vorlage einer Geburtsurkunde angeordnet. Ein Verstoß gegen die Equal Protection Clause der Bundesverfassung und das verfassungsmäßige Recht auf Eheschließung sei naheliegend, weil die Vorschrift außerhalb der USA geborene Staatsangehörige gegenüber in den USA geborenen Staatsangehörigen benachteilige. Dies ergebe sich u.a. daraus, dass ein in den USA geborener Staatsangehöriger einen Verzicht auf die Vorlage der Geburtsurkunde hätte beantragen können, ein im Ausland geborener Eingebürgerter jedoch nicht.

In dem Fall ging es um einen Staatsangehörigen vietnamesischer Herkunft, der in einem indonesischen Flüchtlingslager geboren worden und im Alter von drei Monaten in die USA gekommen war.

Link zum Text von Act 436

Link zur Entscheidung (Siehe insbesondere S. 13 ff.)