29. November 2016
Kirgisistan

Bekämpfung von Kinderehen

Nach einer amtlichen Presseinformation vom 18.11.2016 auf der Website des kirgisischen Präsidenten hat dieser das Gesetz über Änderungen einiger Gesetzgebungsakte der Kirgisischen Republik (Familiengesetzbuch der Kirgisischen Republik, Strafgesetzbuch der Kirgisischen Republik) unterzeichnet. Die Änderung im Familiengesetzbuch betrifft die Ergänzung einer Ziff. 3 in Art. 14 FamGB; die besagt, dass die für die Verletzung der Vorschriften des FamGB über das Eheschließungsalter Verantwortlichen der Verantwortung nach den Gesetzen der Kirgisischen Republik unterliegen. Im Strafgesetzbuch wird ein Art. 155-1 ergänzt, nach dem an der religiösen Eheschließung eines nicht Ehemündigen Beteiligte, einschließlich der Eltern und die Elternstelle Vertretenden, mit einer Haftstrafe von 3 bis 5 Jahren bestraft werden.

Link zur Presseinformation (in russischer Sprache)