26. Juli 2018
Brasilien

CNJ: Polyaffektive Lebensgemeinschaften nicht eintragungsfähig

Am 26.6.2018 hat der Nationale Justizrat (Conselho Nacional de Justiça, CNJ) eine Stellungnahme abgegeben (Pedido de Providências 0001459-08.2016.2.00.0000), nach der polyaffektive (d.h. aus mehr als zwei Personen bestehende) Lebensgemeinschaften nicht als auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft (união estável) registriert werden können.

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