27. Mai 2011

Cookinseln. Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Das New Yorker UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 ist nach seinem Artikel 49 Absatz 2 für die Cookinseln am 6.6.1997 in Kraft getreten.

Deutschland hat am 1.11.2010 die bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zu Artikel 3 Absatz 2 des Übereinkommens abgegebene Erklärung (BGBl. 1992 II S. 990) zurückgenommen. Alle übrigen Erklärungen wurden bereits am 15.7.2010 mit Wirkung vom gleichen Tage zurückgenommen.

Quelle: BGBl. 2011 II S. 600