25. Februar 2016
Griechenland

Eingetragene Lebenspartnerschaften eingeführt

Am 23.12. 2015 hat das griechische Parlament die Einführung eingetragener Lebenspartnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen. Die Partnerschaft ist in vielen Bereichen einer Ehe angenähert, es kann jedoch kein gemeinsamer Nachname angenommen werden. Auch gemeinsame Adoptionen sind nicht möglich; allerdings können in Griechenland Einzelpersonen Kinder adoptieren. Die Neuregelung ist seit der Verkündung am 24.12.2015 in Kraft.

2013 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die damals bestehende Regelung, nach der eingetragene Partnerschaften nur von verschiedengeschlechtlichen Paaren geschlossen werden konnten, EMRK-widrig sei.