29. November 2022
Republik Korea

Entscheidung zur Geschlechtsanpassung bei Transgender-Personen

In einem Urteil vom 24.11.2022 hat der Oberste Gerichtshof Südkoreas entschieden, dass die Anerkennung des Geschlechts von Transgender-Personen nicht allein deshalb verweigert werden kann, weil diese minderjährige Kinder haben.

In Korea gibt es keine gesetzliche Regelung zur Anpassung des Geschlechts bei Transgender-Personen. Entsprechende Anträge sind nach Richtlinien zu behandeln, die der Oberste Gerichtshof im Jahre 2006 erlassen hat. Die Regelung zu minderjährigen Kindern als Ausschlussgrund war bisher Teil dieser Richtlinien.

Link zu Pressemeldung von Amnesty International zum Urteil