29. November 2022
Republik Korea
Entscheidung zur Geschlechtsanpassung bei Transgender-Personen
In einem Urteil vom 24.11.2022 hat der Oberste Gerichtshof Südkoreas entschieden, dass die Anerkennung des Geschlechts von Transgender-Personen nicht allein deshalb verweigert werden kann, weil diese minderjährige Kinder haben.
In Korea gibt es keine gesetzliche Regelung zur Anpassung des Geschlechts bei Transgender-Personen. Entsprechende Anträge sind nach Richtlinien zu behandeln, die der Oberste Gerichtshof im Jahre 2006 erlassen hat. Die Regelung zu minderjährigen Kindern als Ausschlussgrund war bisher Teil dieser Richtlinien.