30. Mai 2016
Dänemark/Grönland

Europäisches Übereinkommen über Vollstreckung von Sorgerechtsentscheidungen

Das Luxemburger Europäische Übereinkommen vom 20.5.1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses wird nach Rücknahme der ursprünglichen Erklärung Dänemarks über die Nichtanwendbarkeit des Übereinkommens auf Grönland vom 30.3.2016 für Grönland am 1.7.2016 in Kraft treten.

Quelle: BGBl. 2016 II 503