24. Juni 2014
USA/Wisconsin

Gleichgeschlechtliche Ehen in Wisconsin

Die Bundesrichterin Barbara B. Crabb am U.S. District Court for the Western District of Wisconsin erklärte am 6.6.2014 das durch ein Amendment in der Verfassung des Bundesstaats festgeschriebene Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen in Wisconsin für bundesverfassungswidrig. Schon vor dem definitiven Erlass der bindenden Urteilsanordnung (injunction), die die Richterin verzögerte, um Stellungnahmen der Kläger und des Staates Wisconsin einzuholen, begannen Behörden in etwa 50 der 72 Counties von Wisconsin, Ehelizenzen für gleichgeschlechtliche Ehen auszugeben und entsprechende Eheschließungen durchzuführen. Am 13.6. erließ die Richterin die injunction und gleichzeitig einen Vollziehungsaufschub für die Dauer des Rechtsmittelverfahrens. Der rechtliche Status der bis zum 13.6. geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen ist umstritten.

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