28. März 2018
Vereinigtes Königreich

Hoher Richter stellt Reformbedarf im englischen Familienrecht fest

Sir James Munby, Präsident der Family Division des High Court of England and Wales und ranghöchster Familienrichter des Landes, hat am Ende einer am 20.3.2018 an der Law School der University of Edinburgh gehaltenen Vorlesung über die Entwicklung des Familienrechts von England und Wales Reformnotwendigkeiten benannt. Besonderen Reformbedarf identifizierte er u.a. im Bereich der Rechte unverheiratet zusammenlebender Partner, im Scheidungsrecht und im die nach einer Scheidung geltenden finanziellen Regelungen betreffenden Recht. Die teils sehr deutlich formulierten Aussagen fanden in Fachkreisen wie in politischen Kreisen erheblichen Widerhall.

Link zum Vorlesungstext (Aussagen zum Reformbedarf auf S. 14 ff.)