25. Februar 2016
Vereinigtes Königreich

Keine eingetragene Partnerschaft verschiedengeschlechtlicher Paare

Am 29.1.2016 hat der britische High Court entschieden, dass ein heterosexuelles Paar keine eingetragene Partnerschaft nach dem Civil Partnership Act 2004 schließen kann. Nach diesem Gesetz (Sec 1 i.V.m. Sec 3 (1)(a)) stehen eingetragene Lebenspartnerschaften nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen. Die Kläger argumentierten, hierdurch würden sie diskriminiert, da gleichgeschlechtliche Paare seit der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe in England und Schottland 2014 die Möglichkeit hätten, zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft zu wählen, während heterosexuelle Paare nur eine Ehe schließen könnten. Deswegen liege auch eine Verletzung von Art.8 EMRK (Recht auf Achtung des Familienlebens) vor. Dieser Argumentation folgte der High Court nicht und erachtete die Möglichkeit, eine Ehe zu schließen, für ausreichend. Die Entscheidung der Regierung, vor einem Entschluss im Hinblick auf die künftige Verfahrensweise bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die tatsächliche Entwicklung abzuwarten, sei nicht zu beanstanden. Die Kläger kündigten an, Rechtsmittel einlegen zu wollen.

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