27. August 2020
Vereinigtes Königreich/England und Wales

Keine zivilrechtlich gültige Eheschließung durch humanistische Zelebranten

Mit einem Urteil vom 31.7.2020 hat der High Court (Richterin Eady DBE) bestätigt, dass die Vornahme einer Eheschließung mit zivilrechtlichen Wirkungen durch humanistische Zelebranten nach derzeitiger Gesetzeslage in England und Wales nicht möglich ist. Die Humanisten sind eine nichtreligiöse Weltanschauungsgemeinschaft, deren organisatorische Wurzeln im Vereinigten Königreich auf das Jahr 1896 zurückgehen. Der Marriage Act berechtigt jedoch nur Vertreter religiöser Gemeinschaften zur Vornahme von Eheschließungen. Das Gericht erklärte, diese gesetzliche Regelung sei diskriminierend. Es finde jedoch derzeit eine grundlegende Überprüfung des Eherechts durch die Law Commission statt. Die Regierung habe zum Ausdruck gebracht, dass bei einer hieran anschließenden Reform auch Ungleichbehandlungen in den Blick genommen würden. Deshalb sei gegenwärtig ein angemessenes Gleichgewicht („fair balance“) zwischen den Interessen der Kläger und denen der Allgemeinheit im Hinblick auf eine gründlich vorbereitete Reform des Eherechts gegeben und die Klage sei abzuweisen.

In Schottland sind humanistische Eheschließungen seit 2005 möglich, in Nordirland seit 2018.

Link zu Pressemeldung auf der Website der Vereinigung der Humanisten (Das Urteil ist unten unter dem Punkt „What the judge found – in detail“ abrufbar.)