26. Oktober 2017
Syrien

Änderungen im Personenstandsregisterrecht

Nach einer Meldung der syrischen Nachrichtenagentur SANA hat Präsident Assad am 12.2.2017 ein Gesetz (Gesetz Nr. 4/2017) verkündet, mit dem das Gesetzesdekret Nr. 26 vom 12.4.2007 über das Personenstandsregister geändert wird. Hiernach seien ausländische Personenstandsfälle in Syrien wirksam, sofern sie ohne Verstoß gegen syrisches Recht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Gesetze des entsprechenden Landes stünden; solche Personenstandsfälle seien bei der syrischen Botschaft oder beim syrischen Konsulat zu registrieren. Des Weiteren sehe das neue Gesetz vor, dass für die Registrierung von Eheschließungen mit einem ausländischen Partner die Zustimmung des Außenministeriums erforderlich sei.

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