27. Juli 2022
Andorra

Neues Gesetz zum Personen- und Familienrecht

Der Generalrat (Consell General), das Einkammerparlament von Andorra, hat am 21.7.2022 dem Entwurf eines neuen Gesetzes zum Personen- und Familienrecht (llei qualificada de la persona i de la família) zugestimmt. Dieser bedarf für die endgültige Verabschiedung noch der Zustimmung eines der beiden Landesherren, d. h. des Bischofs von Urgell oder des französischen Staatspräsidenten, und wird sechs Monate nach Zustimmung in Kraft treten.

Das knapp 250 Artikel umfassende Gesetz wird die Scheidung erleichtern, indem es die Notwendigkeit einer vorherigen Trennungszeit abschafft. Es sieht zwei Eheformen vor, die Zivilehe und die kanonische Ehe, wobei erstere auch gleichgeschlechtlichen Paaren offensteht. Dass in Bezug auf die Zivilehe von casament (Heirat) die Rede ist, in Bezug auf die kanonische Ehe aber von matrimoni (Ehe), was dazu führt, dass dieses Wort für gleichgeschlechtliche Ehen (ebenso wie für verschiedengeschlechtliche Zivilehen) nicht unmittelbar verwendet wird, wurde bei der Diskussion über den Entwurf von der Sozialdemokratischen Partei Andorras kritisiert, das Gesetz stellt jedoch klar, dass beide Formen dieselben rechtlichen Wirkungen haben. Leihmutterschaften sind nun zugelassen. Transgeschlechtliche Personen können ab einem Alter von 18 Jahren Geschlecht und Namen im Register ändern lassen.

Link zum Text des Entwurfs (Version aus dem Gesetzgebungsverfahren; nachträgliche Änderungen sind nicht ausgeschlossen)