19. Dezember 2017
Brasilien

Recht der Einbürgerung neu geregelt

Das Migrationsgesetz (Gesetz Nr. 13445 vom 24.5.2017) ist am 21.11.2017 in Kraft getreten. Damit ist das Ausländergesetz (Estatuto do Estrangeiro vom 19.8.1980) aufgehoben. Das neue Gesetz stellt u.a. die Einbürgerung, die bisher im Ausländergesetz geregelt war, auf eine neue Grundlage. Ergänzt wird es durch die Verordnung Nr. 9199 vom 20.11.2017.

Das neue Regelwerk wird gegenüber dem Ausländergesetz, das noch unter der Militärdiktatur erlassen worden war, als liberaler angesehen, die Verordnung wird allerdings kritisiert, weil sie den Geist des Gesetzes teilweise durch restriktive Regelungen konterkariere. Hierbei stehen allerdings die Regelungen zu Einbürgerung nicht im Vordergrund.

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