27. September 2016
Demokratische Republik Kongo (Kongo-Kinshasa)

Reform des Familiengesetzbuchs

Das Gesetz vom 15.7.2016 zur Änderung und Vervollständigung des Gesetzes Nr. 87-010 vom 1.8. 1987 über das Familiengesetzbuch hat umfangreiche Änderungen des Familiengesetzbuchs gebracht. Nach der dem Gesetzestext vorgeschalteten Darstellung der Gesetzgebungsmotive betreffen die wichtigsten hiervon: 1. Die Abschaffung der Notwendigkeit einer Autorisierung der Ehefrau durch den Ehemann (für Rechtsgeschäfte) und im Rahmen der Verpflichtung der Eheleute, sich für Rechtsakte, mit denen sie einzeln oder gemeinsam Verpflichtungen eingehen, ins Benehmen zu setzen. 2. Die Einführung der Forderung nach gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Wertschätzung der Eheleute in ihren Beziehungen, unbeschadet jeweiliger anderer Verpflichtungen, die ihnen im Hinblick auf die Führung des Haushalts obliegen. 3. Die Bekräftigung des Prinzips der Teilhabe und der abgestimmten Führung des Haushalts durch die Eheleute, insbesondere was ihre Güter und Schulden angeht. 4. Die Abschaffung der automatischen Emanzipation des Minderjährigen als Ehewirkung, unbeschadet der Möglichkeit der justiziellen Emanzipation des Minderjährigen auf begründeten Antrag der Eltern oder des Vormunds. 5. Die Bekräftigung der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte für Kindschaftssachen in Bezug auf alle Tatbestände, die den Status und die Geschäftsfähigkeit des Minderjährigen betreffen. 6. Die Verstärkung der Bestimmungen, die den Schutz der Rechte kongolesischer Kinder gegen jede Form von Missbrauch im Bereich der internationalen Adoption betreffen.

Die Detailänderungen gehen über die genannten Punkte jedoch deutlich hinaus und erfassen weite Teile des Familiengesetzbuchs. Dabei sind auch namensrechtliche Vorschriften eingeschlossen.

Des Weiteren wird die Anpassung des Familienrechts an die Verfassung von 2006, das Kinderschutzgesetz von 2009 und das Gesetz von 2015 über die Modalitäten der Anwendung der Rechte der Frau und der Gleichheit der Geschlechter sowie an verschiedene internationale Abkommen als in der Absicht des Gesetzgebers liegend bezeichnet. Letzteres betrifft u.a. die Gleichstellung der Frau.

Link zum Text des Gesetzbuchs