28. August 2014
Oman

Reform des omanischen Staatsangehörigkeitsrechts

Der Sultan von Oman hat im August mit Verfügung (Royal Decree) 38/2014 ein Reformgesetz zum Staatsangehörigkeitsrecht verkündet, das nach Art. 4 der Verfügung nach 6 Monaten in Kraft treten soll. Ausführungsbestimmungen hierzu werden durch das Innenministerium erlassen.

Ausländer können die Staatsangehörigkeit grundsätzlich nach 20 Jahren Aufenthalt im Land, bei bestehender Ehe mit einem Omaner, die durch das Innenministerium genehmigt wurde und aus der mindestens ein Kind hervorgegangen ist, bereits nach 15 Jahren erhalten. Weiterhin sind Arabischkenntnisse und das Fehlen von Vorstrafen erforderlich. Die bisherige Staatsangehörigkeit ist aufzugeben. Eine wiederholte Einbürgerung ist nicht zulässig. Minderjährige Kinder, die im Land geboren sind oder leben, erhalten die Staatsangehörigkeit zusammen mit ihrem Vater.

Der Entzug der Staatsangehörigkeit ist u.a. möglich bei Mitgliedschaft in einer staatsfeindliche Ziele verfolgenden Organisation, Tätigkeit für einen feindlichen Staat oder Tätigkeit für einen ausländischen Staat, die nach der fristgebundenen Aufforderung durch die omanische Regierung, diese aufzugeben, fortgeführt wurde.