26. Februar 2019
Dänemark

Regelung zu Einbürgerungszeremonien

Eine am 1.1.2019 in Dänemark in Kraft getretene Gesetzesänderung (Gesetz Nr. 1735 v. 27.12.2018) betrifft u. a. die Abhaltung von Einbürgerungszeremonien in Form der Unterzeichnung einer Einhaltungserklärung in Bezug auf das dänische Grundgesetz. Ausführungsvorschriften hierzu machen einen Händedruck obligatorisch und damit zur Einbürgerungsvoraussetzung. Die politisch umstrittene Maßnahme betrifft in der Praxis vor allem strenggläubige Muslime, die es aus religiösen Gründen ablehnen, Personen des anderen Geschlechts die Hand zu geben.