22. Februar 2022
Ecuador

Sorgerechtsvorschriften verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof von Ecuador hat mit einem Urteil vom 10.12.2021 (Fall 28-15-IN/21) die Ziffern 2 und 4 des Artikels 106 Kinder- und Jugendgesetzbuch für verfassungswidrig erklärt. Ziffer 2 sah vor, dass das Sorgerecht für Kinder unter 12 Jahren in Ermangelung einer anderweitigen Einigung der Eltern der Mutter zuzusprechen ist, sofern dies nicht dem Kindeswohl widerspricht. Ziffer 4 sah vor, dass bei gleichen Voraussetzungen bei Vater und Mutter die Mutter beim Sorgerecht den Vorzug erhält, sofern dies nicht dem Kindeswohl widerspricht. Der Gerichtshof erachtete diese Vorschriften für diskriminierend.

(Für den Hinweis hierauf dankt die Redaktion Herrn Dr. Dirk Rissel, Autor des Bergmann-Länderberichts Ecuador.)