27. September 2019
USA

Staatsangehörigkeitserwerb durch Kinder von Regierungsbeschäftigten

Die U.S. Citizenship and Immigration Services haben am 28.8.2019 einen Auslegungshinweis („Policy Alert“) veröffentlicht, nach dem die Behörde in Zukunft (die Änderung tritt am 29.10.2019 in Kraft) nicht mehr automatisch davon ausgeht, dass die Kinder von Regierungsbeschäftigten im Ausland und im Ausland stationierten US-Soldaten die für den Staatsangehörigkeitserwerb erforderlichen Aufenthaltsvorgaben erfüllen. Es wird klargestellt, dass Besuche in den USA diesen Anforderungen nicht gerecht werden und dass das Kind zeitweilig in den USA gelebt haben muss. Entsprechend ist für den Staatsangehörigkeitserwerb ein Nachweisverfahren zu durchlaufen, wie es auch für die Kinder sich aus anderen Gründen im Ausland aufhaltender Amerikaner nötig ist.

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