26. Januar 2016
Libanon

Staatsangehörigkeitserwerb von Personen libanesischer Abstammung ermöglicht

Nach einem Bericht der libanesischen Tageszeitung Daily Star hat der libanesische Verfassungsrat im Januar eine am 12.11.2015 im Parlament verabschiedete Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts für verfassungskonform erklärt. Diese sieht vor, dass Abkömmlinge von Libanesen die libanesische Staatsangehörigkeit erhalten können, sofern sie nicht bereits die Staatsangehörigkeit eines anderen ehemals zum Osmanischen Reich gehörigen Staates haben. Die letztgenannte Beschränkung stellt nach Auffassung des Verfassungsrats keine unbillige Diskriminierung dar.

Das Gesetz, das de facto vor allem Christen den Staatsangehörigkeitserwerb ermöglichen wird, wird als Maßnahme zur Stärkung dieser Bevölkerungsgruppe verstanden. Dies hat den Hintergrund, dass die Anwesenheit zahlreicher syrischer und palästinensischer Flüchtlinge im Land das Gewicht der Sunniten gestärkt hat, was das fragile Gleichgewicht der Religionen im Libanon bedroht.