16. August 2012
USA/Pennsylvania

Umsetzung bundesrechtlicher Regelung zu Pflegekindern

Der Bundesstaat Pennsyslvania hat eine bundesrechtliche Regelung (die im Fostering Connections Act 2008 enthalten ist) in Bezug auf die Ausdehnung des Pflegekindstatus auf das Alter zwischen 18 und 21 Jahren umgesetzt. Dies ist mit der Zahlung entsprechender staatlicher Unterstützung für die Pflegeeltern verbunden. Bis jetzt haben erst 15 Bundesstaaten die entsprechenden Regelungen implementiert.