26. Juli 2018
Vereinigtes Königreich

Unzulässigkeit der Civil Partnership für Heterosexuelle ist diskriminierend

Der britische Supreme Court hat in einem Urteil vom 27.6.2018 entschieden, dass die Definition der eingetragenen Partnerschaft (Civil Partnership) als Verbindung zweier Personen gleichen Geschlechts (Sec 1 und 3 Civil Partnership Act 2004) und die damit einhergehende Unzulässigkeit einer Civil Partnership für heterosexuelle Paare diskriminierend und wegen eines Verstoßes gegen Art. 14 i.V.m. Art. 8 EMRK rechtswidrig ist. Das Urteil ist für Regierung und Parlament nicht bindend, erzeugt allerdings politischen Druck für eine Änderung.

Gegenwärtig können homosexuelle Paare eine Ehe oder eine Civil Partnership eingehen, heterosexuelle dagegen nur eine Ehe.

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