11. März 2014
USA/Texas

Urteil zu gleichgeschlechtlichen Ehen in Texas

Ein Bundesrichter, U.S. District Judge Orlando L. Garcia in San Antonio, hat am 25.2.2014 entschieden, dass das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen in Texas gegen die Bundesverfassung verstößt und der Staat Texas solche Ehen zulassen muss. Außerdem müsse Texas in anderen Bundesstaaten geschlossene Ehen rechtlich anerkennen. Das Urteil ist jedoch, solange es nicht rechtskräftig ist, nicht vollziehbar. Der Staat Texas legte Rechtsmittel zum United States Court of Appeals for the Fifth Circuit in New Orleans ein. Im Verfahren hatte der Richter die Auffassung geäußert, dass der Fall vor den Supreme Court der USA gelangen werde.

Texas ist damit nach Virginia und Kentucky der dritte Staat im Süden der USA in Folge, in dem ein Bundesrichter ein Urteil zur gleichgeschlechtlichen Ehe gefällt hat, das die Bestimmungen des Staates konterkariert.

Das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen ist in Texas u.a. in einem Amendment zur Staatsverfassung festgelegt, das 2005 in einer Volksabstimmung verabschiedet wurde, in der eine Dreiviertelmehrheit der Abstimmenden für diese Ergänzung der Verfassung stimmte.