29. März 2017
Dänemark

Urteil zur kirchlichen Schließung gleichgeschlechtlicher Ehen

Der oberste Gerichtshof Dänemarks (Højesteret) hat in einem Urteil vom 23.3.2017 entschieden, dass die Regelungen zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe aus dem Jahre 2012, die dazu führen, dass eine solche Ehe auch kirchlich vor Geistlichen der lutherischen Staatskirche geschlossen werden kann, verfassungskonform sind. Die Kläger hatten geltend gemacht, es liege ein Eingriff in die inneren Angelegenheiten der Kirche und eine Verletzung der Religionsfreiheit vor.

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