25. Februar 2016

Vaterschaftsgesetz in Kraft getreten

Am 1.1.2016 ist in Finnland das Vaterschaftsgesetz (13.1.2015/11) in Kraft getreten. Dadurch wurden das Vaterschaftsgesetz (700/1975) und das Einführungsgesetz zu diesem (Gesetz 701/1975) aufgehoben. Das neue Gesetz regelt wie das Vorgängergesetz die Vaterschaft und ihren Nachweis. Grundregel ist gemäß § 2, dass der Ehemann Vater eines in der Ehe geborenen Kindes ist. Ansonsten ist die Vaterschaft durch die Verwaltung oder gerichtlich festzustellen(§ 3). Dazu werden umfängliche Regelungen getroffen.

Link zum Gesetzestext in finnischer Sprache

Link zum Gesetzestext in schwedischer Sprache

Eine ebenfalls am 1.1.2016 in Kraft getretene Änderung des Gesetzes über Kindesunterhalt (704/1975) durch Gesetz 15/2015 betrifft u.a. eine Anpassung an das neue Vaterschaftsgesetz und die Geltendmachung von Kindesunterhalt durch den dort vorgesehenen Vertreter (§ 13).

Link zum Text des Gesetzes 15/2015 in finnischer Sprache

Link zum Text des Gesetzes 15/2015 in schwedischer Sprache