12. Februar 2013
Vereinigtes Königreich

Verfahren vor religiösem Gericht zulässig

Im Januar hat der britische High Court entschieden, dass Scheidungsangelegenheiten grundsätzlich vor einem religiösen (Schieds-)Gericht – im konkreten Fall dem rabbinischen Gericht von New York (Beth Din) – verhandelt werden können, wenn die Parteien dies so vereinbaren. Das Gericht prüfte, als Voraussetzung, ob der Beth Din im Einklang mit grundsätzlichen Rechtsprinzipien des britischen Rechts verfahre, und bejahte dies. Außerdem wies es darauf hin, dass ein Schiedsurteil des Beth Din zwar im Verfahren vor einem britischen Gericht von Gewicht, aber nach britischem Recht nicht bindend sei, sodass das britische Gericht davon abweichend entscheiden könne.

Das Urteil wurde von Vertretern jüdischer Verbände, aber auch von Vertretern muslimischer Verbände begrüßt. Letztere äußerten die Erwartung, dass auch die Tätigkeit von Scharia-Schiedsgerichten dadurch erleichtert werde.

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