27. Mai 2015
Ecuador

Veto gegen Zivilrechtsreform

Staatspräsident Correa hat am 19.5.2015 gegen Teile der Reform des Zivilgesetzbuchs sein Veto eingelegt und sechs Bestimmungen beanstandet. Dies betrifft u.a. Regelungen zum Scheidungsverfahren, den Scheidungsgründen, der ehelichen Gütergesellschaft (sociedad conyugal), sowie der Nichtigerklärung einer Ehe. Das Gesetzesvorhaben geht insofern zurück ans Parlament, wo über die beanstandeten Vorschriften nochmals beraten wird.

Auch gegen Teile des Entwurfs zum neuen Verfahrensgesetzbuch hat der Präsident Einwendungen erhoben und zu insgesamt 83 Punkten ein Veto eingelegt. In einer entsprechenden Parlamentsabstimmung wurden 67 Modifizierungsforderungen angenommen, 4 teilweise akzeptiert und 12 zurückgewiesen. Das Gesetzbuch tritt in der so modifizierten Form in Kraft.