26. August 2013
USA/Tennessee

Vornamensgebung für unzulässig erklärt

Lu Ann Ballew, Kinderschutzrichterin (Child Support Magistrate) im US-Bundesstaat Tennessee hat entschieden, dass die Vergabe des Vornamens „Messiah“ (Messias) unzulässig sei und das betreffende 7-monatige Kind in Martin umbenannt. „Messiah“ sei kein Name, sondern ein Titel; dieser komme nur Jesus Christus zu. Außerdem könnten mit dem Namen für das Kind in seiner sehr religiösen Herkunftsgegend (Cocke County in Ost-Tennessee) Schwierigkeiten verbunden sein.

Laut Statistik der Sozialversicherungsbehörde der USA gehört der Name Messiah zu den Namen mit dem größten prozentualen Vergabezuwachs und fand sich 2012 auf Platz 387 in der Vornamenstatistik.