30. Oktober 2019
Iran

Weitergabe der Staatsangehörigkeit durch die Mutter ermöglicht

Am 8.10.2019 hat der Präsident des iranischen Parlaments ein Änderungsgesetz zum Staatsangehörigkeitsrecht unterzeichnet und der Regierung zur Implementierung übergeben. In Zukunft können demnach Kinder iranischer Mütter mit ausländischen Vätern die Staatsangehörigkeit erhalten. Ob das Kind im Iran geboren wurde, ist dabei unbeachtlich. Geregelt wird auch das entsprechende Antragsverfahren. Demnach muss bei Minderjährigen die Mutter den Antrag stellen, bei Volljährigen die betroffene Person selbst. Darüber hinaus können auch volljährige Staatenlose die Staatsangehörigkeit beantragen, sofern sie selbst und ein Elternteil im Iran geboren sind.

Beobachter begrüßten die Änderungen, da sie geeignet seien, zur Reduzierung der Staatenlosigkeit beizutragen.

Stellungnahme des UNHCR zum Änderungsgesetz