15. November 2014
USA

Zulässigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen weiterhin umstritten

Die Auseinandersetzungen um die Zulässigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen in US-Bundesstaaten gehen weiter. Am 12.11.2014 verweigerte der Supreme Court der USA die Anordnung eines Vollzugsaufschubs in Bezug auf die Zulässigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen in Kansas für die Dauer anhängiger Gerichtsverfahren. Am selben Tag erklärte U.S. District Judge Richard M. Gergel am United States District Court for the District of South Carolina ein Amendment zur Verfassung von South Carolina, das gleichgeschlechtliche Ehen verbietet, für bundesverfassungswidrig. Damit sind auch in diesen beiden Bundesstaaten, die sich bisher dagegen gesträubt hatten, die (sich mittelbar auch für sie ergebenden) rechtlichen Konsequenzen aus einer im Oktober ergangenen Nichtannahmeentscheidung des Supreme Court der USA zu ziehen, gleichgeschlechtliche Ehen möglich.

Am 19.11.2014 entschied U.S. District Judge Brian M. Morris am United States District Court for the District of Montana, dass das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen in Montana gegen die Bundesverfassung verstoße; hiernach sind gleichgeschlechtliche Ehen in Montana möglich.

Am 7.11.2014 entschied Ortrie D. Smith, Richter am United States District Court for the Western District of Missouri, dass das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen in Missouri bundesverfassungswidrig sei, setzte jedoch die Vollziehung des Urteils aus.

Am 25.11.2014 erklärte U.S. Dictrict Judge Kristine G. Baker, Richterin am United States District Court for the Eastern District of Arkansas, das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen in Arkansas für bundesverfassungswidrig. Am selben Tag traf U.S. District Judge Carlton W. Reeves, Richter am United States District Court for the Southern District of Mississippi, für das entsprechende Verbot in Mississippi eine gleichlaufende Entscheidung. Zu beiden Entscheidungen erging ein Vollzugsaufschub, sodass die Freigabe gleichgeschlechtlicher Ehen in den beiden Bundesstaaten nicht unmittelbar bevorsteht.

Dagegen entschied am 6.11.2014 der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit, dass die Verbote gleichgeschlechtlicher Ehen in Michigan, Kentucky, Ohio und Tennessee mit der Bundesverfassung vereinbar seien und wich damit von der Rechtsprechung vier anderer Circuit Courts (Bundesberufungsgerichte) ab. Nach Ansicht vieler Beobachter erhöht dies die Wahrscheinlichkeit, dass über die Zulässigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen letztlich doch durch den Supreme Court der USA entschieden wird.

Gegenwärtig (Stand 25.11.2014) sind gleichgeschlechtliche Ehen in 35 US-Bundesstaaten (nämlich in Alaska, Arizona, California, Colorado, Connecticut, Delaware, Hawaii, Idaho, Illinois, Indiana, Iowa, Kansas, Maine, Maryland, Massachusetts, Minnesota, Montana, Nevada, New Hampshire, New Jersey, New Mexico, New York, North Carolina, Oklahoma, Oregon, Pennsylvania, Rhode Island, South Carolina, Utah, Vermont, Virginia, Washington, West Virginia, Wisconsin und Wyoming) sowie im District of Columbia zugelassen; in 14 Bundesstaaten (Alabama, Arkansas, Florida, Georgia, Kentucky, Louisiana, Michigan, Mississippi, Nebraska, North Dakota, Ohio, South Dakota, Tennessee und Texas) sind sie verboten. In Missouri werden gleichgeschlechtliche Ehen aus anderen Bundesstaaten anerkannt; außerdem wurden nach dem oben angesprochenen Urteil lokal Ehelizenzen ausgegeben, obwohl dieses noch nicht vollziehbar ist und gleichgeschlechtliche Ehen im Staat prinzipiell verboten sind.