ePR-Server

Das Registerverfahren ePR-Server bietet den Standesämtern die Leistungen an, die erforderlich sind, um die elektronischen Personenstandsregister gemäß Personenstandsgesetz und Personenstandsverordnung zu führen. Es gewährleistet die langfristige Speicherung der urkundlichen Daten, gegliedert in Haupteintrag, Folgebeurkundungen und Hinweise (§ 11 Abs. 1 PStV).

 

Beurkundung von Personenstandsfällen

Die Standesämter beurkunden den Personenstand einer Person (§ 1 PStG). Sie führen ein Eheregister, ein Lebenspartnerschaftsregister, ein Geburten-, und ein Sterberegister. Jeder Eintrag im Register enthält die beurkundeten Daten im XML-Format und im Format PDF/A, sowie die qualifizierte elektronische Signatur der Urkundsperson.

Das Registerverfahren überprüft vor jeder Speicherung die Gültigkeit der Signatur und stellt die langfristige Überprüfbarkeit der Signatur nach dem ArchiSig-Konzept sicher. Hierzu werden kryptographische Drittkomponenten eingesetzt. Die unterstützten Systeme sind auf www.vfst.de aufgelistet.

Alle Änderungen im Personenstandsregister werden revisionssicher protokolliert.

 

Speicherformat

Das Speicherformat für die Personenstandseinträge ist im XÖV-Standard XPersonenstandsregister (XPSR) festgelegt. Diese Schnittstelle regelt die technische Kommunikation mit dem Fachverfahren und den strukturellen Aufbau der Personenstandsregister.

Das Registerverfahren unterstützt die in diesem Standard definierten Funktionen zum Speichern, Abrufen und Suchen nach Personenstandseinträgen und Jahresabschlüssen. Die Benutzerverwaltung im Registerverfahren kann auch über das Fachverfahren gemäß den in XPSR definierten Methoden erfolgen.

Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die elektronischen Personenstandseinträge gemäß den in XPSR vorgeschlagenen organisatorischen Prozessen in dem dort festgelegten Aussonderungsformat sowie nach den jeweiligen Ländervorschriften an die Archive ausgesondert.

 

Einsicht in die Register

Der ePR-Server ermöglicht dem Standesamt mit der browserbasierten Benutzeroberfläche ePR-WebInfo eine von der Vorgangsbearbeitung unabhängige Einsicht in seine Register und die Suche in den Registern an. Zusätzlich können für jeden Personenstandseintrag die kryptographischen Beweismittel abgerufen werden.

Die Einsicht in die Registereinträge ist durch Berechtigungsstufen geregelt (§ 14 PStV). Beim Zugriff auf die Register wird grundsätzlich, unabhängig davon, ob der Zugriff auf ePR-WebInfo oder über das Fachverfahren erfolgt, die Berechtigung überprüft.

 

Administration

Die Administration des ePR-Servers ermöglicht die browserbasierte Verwaltung von Mandanten und die mandantenspezifische Einrichtung von Benutzern.

Verwaltete Standesämter können den aktuell zuständigen Standesämtern zugeordnet werden.