27. Juli 2021

Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht

mit Staatsangehörigkeitsrecht

Mit der 242. Ergänzungslieferung zum Bergmann werden die Berichte zur Dominikanischen Republik, zu Finnland, Malta, der Russischen Föderation und Syrien aktualisiert. Im Einzelnen:

Dominikanische Republik

Das am 6.1.2021 verkündete Gesetz Nr. 1-21 hat das Ehefähigkeitsalter einheitlich und ausnahmslos auf 18 Jahre festgesetzt und hierzu Änderungen im Zivilgesetzbuch und im Gesetz über das Personenstandswesen vorgenommen. Mit den diesbezüglichen Änderungen hat der Gesetzgeber eindeutig zur Fortgeltung einer Reihe eherechtlicher Vorschriften im Zivilgesetzbuch Stellung genommen, die von Teilen der Rechtspraxis bisher als durch das Personenstandsgesetz aufgehoben angesehen wurden. Dementsprechend werden die entsprechenden Vorschriften nun abgedruckt. Darüber hinaus wurden neuere Entwicklungen in der Rechtsprechung berücksichtigt und aufgrund derselben u. a. die Ausführungen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft überarbeitet.

Finnland

Nach zahlreichen punktuellen Novellen im Staatsangehörigkeits- und Familienrecht, einem das bisherige ersetzenden Gesetz über die Trauungsberechtigung, einer grundlegend reformierten Namensverordnung sowie durchwegs geänderten Behördenzuständigkeiten für die Personenstandsregistrierung m. W. v. 1.1.2020 wurde der Bericht auf den aktuellen Stand gebracht.

Malta

Die Aktualisierung berücksichtigt Novellierungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahr 2020 beim Erwerb und Entzug der Staatsangehörigkeit. Im Familienrecht wurde unter Aufrechterhaltung bisher erworbener Rechtspositionen das bisherige Gesetz über nichteheliche Lebensgemeinschaften 2017 m. W. v. 5.6.2020 abgelöst von einem an die EU-Verordnung 2016/1104 angepassten, völlig neu konzipierten Partnerschaftsgesetz 2020, das auch punktuelle Änderungen im Zivilgesetzbuch und im Ehegesetz zur Folge hatte. Im Übrigen erfolgte m. W. v. 29.12.2020 eine Reform der namensrechtlichen Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs mit erweiterten Wahlmöglichkeiten.

Russische Föderation

Nach verschiedenen punktuellen Änderungen im Staatsangehörigkeits-, Familien- und Personenstandsrecht wurde der Bericht auch unter Einarbeitung der jüngsten Verfassungsänderung aus dem Jahr 2020 auf den aktuellen Stand gebracht.

Syrien, Arabische Republik

Die Aktualisierung des Berichts betrifft das Gesetz Nr. 13/2021 über den Personenstand v. 25.3.2021, das das bisherige Personenstandsgesetz (Dekret-Gesetz Nr. 26/2007 über den Personenstand v. 12.4.2007) ersetzt. Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Gesetz betreffen v. a. Detailregelungen; teilweise wurde auch die Artikelnummerierung neu gefasst.

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