15. September 2023

Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht online

Aktualisierung im September

Mit dem September-Update der Online-Version des Werkes »Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht«, das Ende des Monats ausgeliefert wird, wird der Australien-Bericht um einen Abschnitt zum Bundesstaat New South Wales erweitert, die Berichte zu Finnland und Lettland werden aktualisiert und zu Kroatien wird auf neuere Rechtsentwicklungen hingewiesen.

In Einzelnen:

Australien – New South Wales

Der Australien-Bericht wird um Informationen zum Bundesstaat New South Wales erweitert. Neben einer Kurzdarstellung des Regelungsumfangs der bundesstaatlichen Rechtsquellen enthält der Bericht den auszugsweisen Abdruck des Adoption Act 2020, des Property (Relationships) Act 1984, des Status of Children Act 1996 sowie des Surrogacy Act 2010 in aktueller Fassung.

Finnland

Die Aktualisierung berücksichtigt das neue Gesetz über die Bestätigung des Geschlechts v 3.3.2023/295, das mit seinem Inkrafttreten am 3.4.2023 das bisherige Transsexuellengesetz v. 28.6.2002/563 i.d.F. v. 29.11.2019/1194 aufhebt. Damit wird volljährigen Personen mit finnischer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in Finnland auf entsprechend begründeten Antrag hin die vereinfachte Änderung ihres bislang eingetragenen Geschlechts ermöglicht. Im Zusammenhang damit erfolgten punktuelle Änderungen im Gesetz über das Sorge- und Umgangsrecht v. 8.4.1983/361 durch das Gesetz v. 3.3.2023/303 m.W.v. 1.4.2023 sowie im Elternschaftsgesetz v. 29.8.2022/775 durch das Gesetz v. 3.3.2023/304 m.W.v. 3.4.2023.

Kroatien

Es wird auf die Feststellung der Verfassungswidrigkeit von 18 Bestimmungen des Familiengesetzes durch das Verfassungsgericht und deren Aufhebung unter vorläufiger Fortgeltung bis zum Ablauf des Jahres 2023 hingewiesen sowie auf die Einführung eines neuen Art. 71a in das IPRG zur nicht dem HAdoptÜ unterliegenden Adoption.

Lettland

Die Aktualisierung betrifft zahlreiche kleinere Änderungen, so insbesondere im Staatsbürgerschaftsgesetz die Einführung eines neuen Tatbestands für den Staatsbürgerschaftsentzug, im Zivilgesetzbuch bei der Zerrüttungsvermutung als Scheidungsvoraussetzung ohne weitere Prüfung die Verkürzung der Trennungszeit auf ein Jahr und im Namensgesetz die Schaffung neuer Gründe für die Namensänderung. Im Zivilprozessgesetzbuch, im Notariatsgesetz und im Gesetz über die Registrierung der Zivilstandsakte erfolgten u.a. Anpassungen an die Bestimmungen der Brüssel IIb-Verordnung. Im Übrigen wurde der aktuelle Stand von maßgeblichen EU-Verordnungen und internationalen Staatsverträgen sowie die jüngste Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und neueste weiterführende Literatur eingearbeitet.

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