15. April 2024

Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht online

Aktualisierung im April

Mit dem April-Update der Online-Version des Werkes »Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht« wurde ein Bericht zu den Philippinen neu aufgenommen; der Bericht zu Portugal wurde  umfassend aktualisiert.

Im Einzelnen:

Philippinen

Der Bericht wurde im Vergleich zur bisher nur in der gedruckten Fassung enthaltenen Version insgesamt überarbeitet und auch unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf den aktuellen Stand gebracht. Hervorzuheben sind Reformen zur Verbesserung des Kindesschutzes durch grundlegende Änderungen des Adoptionsrechts mit der Aufhebung des bisherigen Inlandsadoptionsgesetzes von 1998 und der Einführung eines Verwaltungsverfahrens für alle Adoptionen auf den Philippinen im auch das materielle Adoptionsrecht umfassenden RA 11642 v. 6.1.2022 sowie das eine rechtmäßige Adoption insbesondere von Waisen- und Findelkindern bezweckende Gesetz über die Berichtigung der Personenstandseintragungen von simulierten Geburten, RA 11222 v. 21.2.2019. Ergänzend wird hingewiesen auf das Gesetz zum Schutz von Findelkindern, RA 11767 v. 6.5.2022, mit Bestimmungen zu deren Staatsangehörigkeitserwerb, Registrierung und Adoption sowie das Gesetz zum Verbot von Kinderehen, RA 11596 v. 10.12.2021, das auch islamische Ehen und Heiraten nach Stammesrechten umfasst. Im Staatsangehörigkeitsrecht erleichterte RA 9225 v. 29.8.2003 die Beibehaltung und Wiedererlangung der philippinischen Staatsangehörigkeit.

Portugal

Das Staatsangehörigkeitsgesetz hat eine Reform durch Organgesetz v. 10.11.2020 m.W.z. 11.11.2020 erfahren, die eine neuerliche Neubekanntmachung in Anlage zu diesem Gesetz mit sich brachte. Seit der letzten Fassung des Berichts ist eine Neugestaltung der völligen und teilweisen Entmündigung Erwachsener vorgenommen worden. Das Rechtsinstitut der Entmündigung wurde aufgegeben und durch die »Begleitung« (acompanhamento) des Erwachsenen ersetzt. Zudem sind als wesentliche gesetzliche Änderungen der Wegfall einer Wartezeit zwischen Ende einer Ehe und der Eingehung einer neuen, die Möglichkeit, in einem vorehelichen Vertrag auf das Pflichterbrecht zu verzichten, die Anordnung des wechselnden Kindesaufenthalts bei Trennung und Scheidung der Eltern sowie der besondere Schutz von Haustieren zu verzeichnen. Darüber hinaus ist die Möglichkeit geschaffen worden, die elterliche Verantwortung durch eine wechselseitige Vereinbarung bei den Zivilregisterbehörden zu regeln. Ferner sind die Bestimmungen über die medizinisch assistierte Fortpflanzung, die im Kern die Leihmutterschaft betreffen, wesentlich geändert worden. Neu aufgenommen wurden außerdem Ausführungen zur Geschlechtsänderung; dazu werden nun wesentliche Vorschriften aus dem Gesetz Nr. 38/2018 v. 7.8.2018 über das Recht auf die Selbstbestimmung der geschlechtlichen Identität und des Geschlechtsausdrucks und auf den Schutz der Geschlechtsmerkmale jeder Person abgedruckt.

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