26. Juli 2023

Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht mit Staatsangehörigkeitsrecht

252. Lieferung

Die 252. Ergänzungslieferung zum »Internationalen Ehe- und Kindschaftsrecht« bringt eine völlige Neubearbeitung des Iran-Berichts; die Berichte zu Dänemark und den Niederlanden wurden aktualisiert. Der Australien-Bericht wird um einen Regionalteil zum Australian Capital Territory erweitert. Zur Dominikanischen Republik wird auf neuere Rechtsentwicklungen hingewiesen.

Im Einzelnen:

Australien – Australian Capital Territory

Das Werk wird um einen Länderbericht zum Australian Capital Territory erweitert. Neben einer Kurzdarstellung des Regelungsumfangs der territorialen Rechtsquellen enthält der Bericht den auszugsweisen Abdruck des Adoption Act 1993, des Births, Deaths and Marriages Registration Act 1997, des Civil Unions Act 2012, des Domestic Relationships Act 1994 sowie des Parentage Act 2004 in aktueller Fassung.

Côte d'Ivoire

Es wird eine punktuelle Korrektur vorgenommen.

Dänemark

Die Aktualisierung erstreckt sich wegen zahlreicher, teils nur punktueller Änderungen auf den gesamten Bericht, so u.a. infolge der erstmaligen Begründung einer eigenen Gesetzgebungszuständigkeit der Färöer für das Personen- und Familienrecht. Reformen im Staatsangehörigkeitsrecht betreffen insbesondere Erleichterungen bei der Einbürgerungserstreckung auf in Südschleswig und Kiel lebende Kinder sowie den Ausschluss des dänischen Staatsangehörigkeitserwerbs von Kindern sog Auslandskämpfer. Im Familienrecht erfolgten u.a. die Abschaffung der Bedenkzeit von Ehegatten mit minderjährigen Kindern vor einer Ehescheidung und die Abschaffung des vorübergehend geteilten Wohnsitzes der Eltern ab einer räumlichen Trennung der Eltern, Neuerungen im Adoptionsgesetz bei der vorläufigen Unterbringung eines Kindes sowie im Namensgesetz mit der Namensänderung von sich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlenden Personen.  

Dominikanische Republik

Es wird auf ein neues Gesetz über die Zivilstandsakte hingewiesen.

Iran

Der Bericht wurde vollständig neu verfasst.

Behandelt werden Staatsangehörigkeitsrecht, IPR, Internationales Verfahrensrecht, allgemeine Regelungen des Zivilrechts und die Regelungen des Gesetzes über die Embryonenspende – die Vorschriften zu diesen Rechtsgebieten sind für alle Iraner anwendbar. Dargestellt werden darüber hinaus die Regelungen zum Namensrecht und zum Personenstandsrecht, die ebenfalls für alle Iraner anwendbar sind, soweit keine Sonderbestimmungen für Minderheiten bestehen. Dazu kommt eine ausführliche Erläuterung des Familienrechts der Zwölfer-Schiiten, die die große Mehrheit der iranischen Bevölkerung stellen. Eine Ergänzung zum für religiöse Minderheiten geltenden Familienrecht und zu namensrechtlichen Sonderbestimmungen für Minderheiten erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Niederlande

Die Aktualisierung des Berichts betrifft Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz u.a. bei Verlust und Wiedererwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit. Wichtigste Neuerung im Familienrecht (Buch 1 BGB) ist der neu eingefügte Art 1:251b BW mit der Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern kraft Gesetzes infolge der Anerkennung eines außerhalb einer Ehe oder Partnerschaft geborenen Kindes durch den Erzeuger, vorbehaltlich einzelner Ausnahmen. Eine Reform der Zivilstandsverordnung ermöglicht m.W.v. 1.3.2023 die Eintragung einer Person, die zur Zeit der Geburt des Kindes das männliche Geschlecht hatte, als Elternteil, der das Kind geboren hat. Internationalverfahrensrechtlich erfolgten die gesetzliche Berücksichtigung des KSÜ und Anpassungen an die Geltung der Brüssel IIb-VO m.W.v. 1.8.2022 im IPR des BGB (Buch 10), ebenso im Ausführungsgesetz zum internationalen Kindesschutz und in der Zivilverfahrensordnung.

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