10. Mai 2023

Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht mit Staatsangehörigkeitsrecht

251. Lieferung

Mit Erscheinen der 251. Lieferung wird die Bezeichnung des Werkes »Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht« an die aktuelle Herausgeberschaft angepasst. Sie lautet von nun an Henrich/Dutta/Ebert; die ehemaligen Herausgeber Bergmann und Ferid werden nicht mehr genannt.

Die Lieferung  enthält u. a. eine vollständige Neufassung des Berichts zu Côte d’Ivoire, eine Aktualisierung der Berichte zu Finnland und der Schweiz und einen Hinweis zum Niederlande-Bericht.

Im Einzelnen:

Côte d‘Ivoire

Der Länderbericht Côte d’Ivoire (ehemals Elfenbeinküste) wurde nach einer weitreichenden Reform des ivorischen Rechts- und Justizsystems komplett neu bearbeitet. Während sich im Staatsangehörigkeitsrecht nur punktuelle Änderungen ergaben, wurde das größtenteils in Einzelgesetzen geregelte Ehe- und Kindschaftsrecht insbesondere mit dem Ziel der Gleichstellung von Mann und Frau sowie der Umsetzung eines vom Kindeswohl geprägten Kinderschutzes vollständig neu gefasst. Zu den in den Bericht eingearbeiteten neuen Gesetzen gehören u. a.: das Gesetz über den Wohnsitz v 29.5.2020 (G. Nr. 2020-491), das Gesetz über die Minderjährigkeit v. 26.6.2019 (G. Nr. 2019-572), das Gesetz über die Abstammung v. 26.6.2019 (G. Nr. 2019-571), das Gesetz über die Adoption v. 27.11.2019 (G. Nr. 2019-987), das Gesetz über den Personenstand v. 19.11.2018 (G. Nr. 2018-862), das Gesetz über die Namensgebung v. 29.5.2020 (G. Nr. 2020-490), das Ehegesetz v. 26.6.2019 (G. Nr. 2019-570) sowie das im erst Herbst 2022 in Kraft getretene Gesetz über die Ehescheidung und Trennung von Tisch und Bett v. 13.10.2022 (G. Nr. 2022-793).

Finnland

Die Aktualisierung betrifft im Wesentlichen das Inkrafttreten eines umfassenden Elternschaftsgesetzes (29.8.2022/775), das m.W.v. 1.1.2023 an die Stelle des bisherigen Vaterschaftsgesetzes (2015/11) und des bisherigen Mutterschaftsgesetzes (2018/253) tritt. Letztere grundsätzlich aufgehobenen Gesetze bleiben jedoch nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen in den §§ 70–76 ElternG vorläufig weiterhin anwendbar und wurden auch im Zusammenhang mit dem neuen Elternschaftsgesetz nochmals geändert. Damit verbunden ist die Schaffung einer neuen zentralen Behördenzuständigkeit im Ehe- und Kindschaftsrecht auf der Grundlage des ebenfalls zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Wohlfahrtsgesetzes (29.6.2021/611), wonach ab diesem Zeitpunkt familien- und sozialrechtliche Zuständigkeiten bei einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, dem Wohlfahrtsbereich, gebündelt werden mit der Folge zahlreicher punktueller Änderungen im gesamten Normenbestand des Staatsangehörigkeits- und Familienrechts. Im Übrigen wurde im Bericht der Abschnitt über die Europäischen Rechtsakte und internationalen Staatsverträge auf den aktuellen Stand gebracht.

Italien

Es erfolgt eine Präzisierung.

Niederlande

Es wird auf eine jüngste Änderung im Recht der elterlichen Sorge hingewiesen.

Peru

Die Webadresse der zentralen Rechtsnormendatenbank des Justizministeriums wurde aktualisiert.

Schweiz

Die Aktualisierung betrifft Reformen im Familienrecht mit Änderungen des Zivilgesetzbuchs, des Partnerschafts- und des Fortpflanzungsmedizingesetzes sowie der Zivilstandsverordnung. Gegenstand sind die unbürokratische Änderung des Geschlechts und des Vornamens durch Erklärung gegenüber dem Zivilstandsbeamten m.W.v. 1.1.2022 sowie die Einführung der »Ehe für alle« unter Fortgeltung des Partnerschaftsgesetzes nur noch für Altfälle und die Elternschaftsvermutung für die Ehefrau der Mutter infolge Zugangs zur Samenspende für miteinander verheiratete Frauen m.W.v. 1.7.2022. Auf den gleichen Zeitpunkt wurde das CIEC-Übereinkommen Nr. 34 vom 14.3.2014 von der Schweiz ratifiziert. Schließlich ergingen m.W.v. 1.1.2023 weitere punktuelle Änderungen familienrechtlicher Bestimmungen des ZGB infolge der zu diesem Zeitpunkt in Kraft gesetzten Erbrechtsreform. Im Übrigen erfolgt eine eingehende Darstellung der jüngsten grundlegenden Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Unterhaltsrecht mit einer nunmehr schweizweit verbindlichen neuen Methode der Berechnung für alle Kategorien des Unterhalts. 

Produktinformation

 

Bibliographie

334 Seiten, 23.05.2023

ISBN 978-3-8019-1251-2

EUR 83,80