Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht mit Staatsangehörigkeitsrecht
Die 254. Ergänzungslieferung zum »Internationalen Ehe- und Kindschaftsrecht«, die im November erscheint, bringt die Erweiterung des Australien-Berichts um einen Regionalteil zum Bundesstaat Victoria sowie Aktualisierungen zu Chile, Kosovo, Liechtenstein und Malta. Zu den Niederlanden und Nordmazedonien wird auf neuere Rechtsentwicklungen hingewiesen.
Im Einzelnen:
Australien – Victoria
Der Australien-Bericht wird um Informationen zum Bundesstaat Victoria erweitert. Neben einer Kurzdarstellung des Regelungsumfangs der bundesstaatlichen Rechtsquellen enthält der Bericht den auszugsweisen Abdruck des Adoption Act 1984, des Relationships Act 2008, des Status of Children Act 1974 sowie des Births, Deaths and Marriages Registration Act 1996 in aktueller Fassung.
Chile
Das Migrations- und Ausländerrechtsgesetz (Gesetz Nr. 21325 v. 11.4.2021) hat Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht gebracht. Im Bereich des Familien- und Personenstandsrechts wurden durch folgende Gesetze Vorschriften in bestehenden Gesetzen geändert und damit wesentliche Neuerungen eingeführt: Gesetz Nr. 21264 v. 4.9.2020 über die Abschaffung von Ehehindernissen in Bezug auf eine weitere Ehe der Frau, Gesetz Nr. 21334 v. 9.5.2021 über die Feststellung der Familiennamensreihenfolge durch elterliche Vereinbarung, Gesetz Nr. 21400 v. 9.12.2020, das verschiedene Rechtsvorschriften ändert, um die gleichgeschlechtliche Ehe zu gleichen Bedingungen zu ermöglichen, und Gesetz Nr. 21515 v. 16.12.2022 über die Volljährigkeit als wesentliche Voraussetzung für die Eheschließung. Dazu ist als eigenständiges Gesetz des Gesetz Nr. 21120 v. 28.11.2018 über Anerkennung und Schutz der Geschlechtsidentität erlassen worden. Darüber hinaus werden im Bericht nun ausgewählte Vorschriften aus dem Gesetz Nr. 16618 über Minderjährige v. 3.2.1967 abgedruckt.
Kosovo
Die Aktualisierung betrifft das Gesetz Nr. 08/L-028 über das Internationale Privatrecht v. 4.8.2022, das das IPR und das Internationale Verfahrensrecht auf eine neue Grundlage gestellt hat. Darüber hinaus wurde Art. 47 FamG, die zentrale Vorschrift zum gemeinschaftlichen Vermögen der Ehegatten, novelliert. Auch im Recht des Ehegatten- und Scheidungsunterhalts gibt es Neuerungen. Darüber hinaus wurde der Bericht in weiteren Details auf den neuesten Stand gebracht.
Liechtenstein
Der Bericht wurde insgesamt überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht. Hervorzuheben sind insbesondere sukzessive Änderungen des Adoptionsrechts im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch und im Partnerschaftsgesetz, ua die Aufhebung des Ausschlusses eingetragener Partner von der Adoption sowie die Modifizierung von Voraussetzungen und Wirkungen der Adoption.
Malta
Mit Rücksicht auf das Inkrafttreten des Haager Übereinkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen für Malta m.W.v. 1.7.2023 mit Bestimmungen zum internationalen Privat- und Verfahrensrecht, der Geltung der Brüssel IIb-VO seit 1.8.2022 für ab diesem Zeitpunkt eingeleitete Verfahren sowie den seit 1.7.2022 geltenden Neufassungen von EuZVO und EuBVO wurde der Bericht im erläuternden Teil entsprechend aktualisiert. Im Übrigen wurden punktuelle Änderungen des Jahres 2023 im Zivilgesetzbuch und im Gesetz über die Gerichtsorganisation und den Zivilprozess eingearbeitet.
Niederlande
Es wird auf die Einführung eines fakultativen zusammengesetzten Familiennamens in Art. 1:5 BW samt Übergangsbestimmungen durch Gesetz v. 24.3.2023 m.W.v. 1.1.2024 hingewiesen.
Nordmazedonien
Es wird auf Änderungen im Bereich der Elternschaftsanfechtung hingewiesen.
Ukraine
Es wird eine punktuelle Korrektur vorgenommen.
Bibliographie
328 Seiten, 20.11.2023
ISBN 978-3-8019-1254-3
EUR 96,80