06. September 2022

StAZ Das Standesamt

Ausgabe 9/2022

Das September-Heft erscheint Mitte des Monats.

Lucienne Schlürmann analysiert aktuelle Entwicklungen im französischen Internationalen Abstammungsrecht, das deutlich stärker als das deutsche Recht gegenüber einer inhaltlichen Anerkennung von Geburtsurkunden aufgeschlossen ist.

Das französische Pilotprojekt zur Einführung digitaler Personenstandsurkunden und -register stellt Andrea Schulz vor.

Nach der Entscheidung des AG Regensburg vom 4.2.2022, der Heinz Zimmermann in seiner Anmerkung zustimmt, ist ein mit der Mutter verheirateter Frau-zu-Mann Transsexueller trotz der Regelung des § 11 Satz 1 TSG gemäß § 1592 Nr. 1 BGB Vater des während der Ehe geborenen Kindes und als solcher in das Geburtenregister sowie die Geburtsurkunde einzutragen.