01. November 2022

StAZ Das Standesamt

Ausgabe 11/2022

Das November-Heft erscheint Mitte des Monats.

Rainer Bockstette stellt das 3. Personenstandsrechtsänderungsgesetz vor, das im Wesentlichen am 1.11.2022 in Kraft getreten ist. Mit der Reform werden vor allem die Vorgaben nach dem Onlinezugangsgesetz für die personenstandsrechtliche Praxis umgesetzt; es wird daher erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe in den Standesämtern haben.

Welche praktischen Erfahrungen in den EU-Mitgliedstaaten mit der Europäischen Urkundenverordnung gemacht werden und welche Auslegungsfragen sich dabei stellen, analysiert Paul Patreider.

Heinz Zimmermann erläutert in seiner Stellungnahme für den Fachausschuss den praktischen Umgang mit dem »cratimă«-Trennstrich zwischen rumänischen Vornamen.