12. Juni 2023

StAZ Das Standesamt

Ausgabe 6/2023

Das Juni-Heft ist Mitte des Monats erschienen.

Jennifer Antomo und Claudia Mayer zeigen auf, dass auf der Grundlage des EuGH-Urteils in der Rechtssache TB in Zukunft alle Privatscheidungen aus EU-Mitgliedstaaten als „Entscheidungen“ nach der Brüssel IIa-VO bzw. der Brüssel IIb-VO anzuerkennen sind.

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts bedauert der Wissenschaftliche Beirat des BDS, dass sich die Reform auf die Reparatur von Detailproblemen beschränkt und weist auf einige Ungereimtheiten im Entwurf hin.

In der neuen Reihe „Arbeitshilfen des Fachausschusses“ erläutert Fabian Wall, dass es bei der Prüfung von Auslandsehen in aller Regel einfacher ist, zunächst die Ortsform des Art. 11 Abs. 1 Alt. 2 EGBGB zu prüfen, anstatt sich mit dem sog. Geschäftsrecht des Art. 11 Abs. 1 Alt. 1 EGBGB auseinanderzusetzen.