04. September 2023

StAZ Das Standesamt

Ausgabe 9/2023

Das September-Heft erscheint Mitte des Monats.

Aron Johanson erläutert den Anwendungsbereich von Art. 12 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), wonach sich das Personalstatut eines Flüchtlings nach dem Recht des Landes seines Wohnsitzes bestimmt, und erklärt, warum Personen, die seit Kriegsbeginn aus der Ukraine geflohen sind, regelmäßig nicht von der Vorschrift erfasst werden.

Das VG Berlin ist der Auffassung, dass die Eintragung eines unrichtigen Namens in einen deutschen Reisepass keinen ausreichenden Vertrauenstatbestand für den gutgläubigen Erwerb dieses Namens darstellt. Fabian Wall kritisiert diese Entscheidung und legt dar, dass sie von der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur sowie der Praxis des Fachausschusses abweicht.

In der Reihe »Arbeitshilfen des Fachausschusses« erläutert Fabian Wall, inwieweit für Personenstandsurkunden aus EU-Mitgliedstaaten eine Richtigkeitsvermutung spricht.