23. Oktober 2023

StAZ Das Standesamt

Ausgabe 10/2023

Das Oktober-Heft ist Mitte des Monats erschienen.

Jennifer Antomo, Konrad Duden, Anatol Dutta, Tobias Helms und Claudia Mayer geben in einem Gemeinschaftsbeitrag eine Einführung in das Internationale Abstammungsrecht.

Das OLG Dresden ist der Auffassung, dass die fehlerhafte Namensbestimmung in einem Adoptionsbeschluss auch dann für den Standesbeamten bindend ist, wenn bestimmt wurde, dass der Angenommene den Geburtsnamen des Annehmenden führt, sich diese Änderung aber nicht auf seinen Familiennamen erstreckt. Heinz Zimmermann legt in seiner Entscheidungsbesprechung dar, warum diese Vorgabe registerrechtlich nicht umsetzbar ist.

In der Reihe »Arbeitshilfen des Fachausschusses« erläutert Fabian Wall, dass Vorfragen im Namensrecht stets unselbstständig anzuknüpfen sind.