04. März 2024

StAZ Das Standesamt

Ausgabe 3/2024

Das März-Heft erscheint Mitte des Monats.

Dagmar Coester-Waltjen analysiert in ihrem Vortrag aus Anlass des 100. Geburtstags des Verlags für Standesamtswesen die aktuellen Reformpläne bzgl. der Abstammung, des Namens und der Geschlechtszugehörigkeit. Dabei werden auch die erst kürzlich veröffentlichten »Eckpunkte« zur Reform des Abstammungsrechts berücksichtigt.

Die Behandlung gleich- und transgeschlechtlicher Elternschaft in den skandinavischen Rechtsordnungen stellt Reinhard Giesen vor.

Der Bundesgerichtshof hat unter Bestätigung der schon bisher herrschenden Meinung klargestellt, dass Vorfragen im Internationalen Namensrecht grundsätzlich unselbstständig anzuknüpfen sind (also nach dem Recht des Staates zu beurteilen sind, das auf die Namensführung anwendbar ist). Eine Ausnahme gelte aber dann, wenn eine von einem deutschen Gericht ausgesprochene Ehescheidung vorliege: Der rechtskräftige Scheidungsbeschluss eines deutschen Gerichts sei namensrechtlich stets beachtlich, unabhängig davon, ob er in dem Staat anerkannt worden ist, dessen Recht für die Namensführung maßgeblich ist.