Am 1. Mai 2025 tritt die umfängliche Reform des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts sowie des Internationalen Namensrechts in Kraft. Aus diesem Anlass erscheint der Kommentar zum Deutschen Namensrecht, der die namensrechtlichen Vorschriften des BGB und EGBGB aus der Anwendersicht des Standesbeamten in einer vollständig überarbeiteten Auflage erläutert.
Die praxisorientierte Analyse der neuen Vorschriften und der Gesetzesbegründung erleichtert die Umsetzung der vielfältigen Neuerungen im Namensrecht in der Standesamtspraxis; diese enthalten: die Option der Bestimmung eines Doppelnamens zum Ehenamen und zum Geburtsnamen für Kinder auch unverheirateter Eltern mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten der Doppelnamensbildung, die Berücksichtigung der Namenstraditionen der dänischen und friesischen Minderheiten sowie das Ermöglichen des Führens von Namen in geschlechtsangepasster Form entsprechend sorbischer und ausländischer Namenstraditionen, die Einführung der optionalen Rückbenennung einer einbenannten Person, die einmalige Namensneubestimmung Volljähriger sowie einen Paradigmenwechsel im Internationalen Namensrecht mit der nunmehr grundsätzlichen Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Namensträgers zur Bestimmung des auf den Namen anwendbaren Rechts.
Die Auslieferung erfolgt zunächst mit der Kommentierung der Vorschriften zum Kindesnamensrecht (April). Mit der ersten Ergänzungslieferung im August wird das Ehenamensrecht und Internationale Namensrecht ergänzt.
Herausgeber und Autoren
Begründet von Dieter Henrich, Thomas Wagenitz und Heinrich Bornhofen ab der 2. Auflage herausgegeben von Heinrich Bornhofen
Bearbeitet von Andreas Botthof, Eva Kiehn und Christiane von Bary
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Andreas BotthofEva KiehnChristiane von BaryKommentar – Teil 1 Kindesnamensrecht2., vollständig überarbeitete Auflage 2025
Loseblatt, 294 Seiten, 04.202569,30€