Mehrteiliges Produkt, 2650 Seiten, 2023
Das Werk »Gesetzsammlung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden« enthält die relevanten Vorschriften aus der Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und internationalen Abkommen, die der Standesbeamte bei der Entscheidung personenstandsrechtlicher Sachverhalte zu beachten hat. Erfasst sind die Gebiete Personenstandsrecht, Eherecht, Kinder- und Jugendhilferecht, Bürgerliches Recht und Familienrecht, Namensrecht und Akademische Grade, Staatsangehörigkeitsrecht, Vertriebene, Aussiedler, Ausländer, Gerichtsverfassung und FGG, Verfahrensrecht, Beurkundungs- und Beglaubigungsrecht, Verfassungsrecht, Statistik, Ausweise, Meldewesen und Kostenrecht.
Darüber hinaus erläutern Fußnoten Verknüpfungen zu korrespondierenden Vorschriften; aktuelle Übersichten zu den internationalen Übereinkommen erschließen den Geltungsbereich und die zur Ausführung bestimmten Vorschriften. Vollständigkeit, Zuverlässigkeit und Aktualität machen diese Sammlung für alle Standesbeamten und jede Aufsichtsbehörde zur unerlässlichen Ergänzung der Dienstanweisung. Die Sammlung ist in dieser Auswahl auch von Nutzen für andere Verwaltungsbehörden und die mit Personenstands- und Familiensachen befassten Gerichte und Fachanwälte.
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Online-Version
In den folgenden ElBib Modulen ist die Gesetzsammlung auch online verfügbar:
- ElBib für Standesämter
- ElBib für Meldebehörden
- ElBib für Aufsichtsbehörden
61. Lieferung, 700 Seiten, 27.02.2023
Die 61. Lieferung der Gesetzsammlung umfasst die durch das am 1.11.2022 in Kraft getretene 3. PStRÄndG vom 19.10.2022 (BGBl. I S. 1744) veranlassten Änderungen insbesondere am PStG und der PStV.
Mehrere Vorschriften des 3. PStRÄndG, insbesondere die zur Einführung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung, treten wegen noch zu schaffender technischer Voraussetzungen erst am 1.11.2024 in Kraft. Sie sind in der vorliegenden 61. GS-Lieferung noch nicht berücksichtigt.
Als weiterer Schwerpunkt der 61. Lieferung war das am 1.1.2023 in Kraft tretende Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) zu berücksichtigen, durch das zwölf in der GS abgedruckte Gesetze geändert worden sind.
Neu unter der GS-Nr. 201a wurde das 2. IntPStUrkÜb vom 14.3.2014 aufgenommen. Es ist gegenüber den Vertragsstaaten anzuwenden, von denen es ratifiziert worden ist (derzeit Deutschland, Belgien und die Schweiz).
Aktualisiert wurden darüber hinaus die personenstandsrechtlichen Vorschriften der Länder (GS Nr. 10) und die völkerrechtlichen Verträge (GS Nr. 200). Wegen des ständig gewachsenen Umfangs der GS wurden einige GS-Nummern um Regelungen gekürzt, die für die tägliche Arbeit in den Standesämtern geringere Bedeutung haben. Das Sachverzeichnis ist auf den neuesten Stand gebracht.
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Heribert SchmitzHeinrich BornhofenRainer Bockstette61. Lieferung