22. März 2024
Portugal

Änderungen beim Staatsangehörigkeitserwerb

Am Dienstag, dem 5.3.2024 wurde im portugiesischen Amtsblatt ein Änderungsgesetz zum Staatsangehörigkeitsgesetz veröffentlicht, das am 1.4.2024 in Kraft tritt. (Lei Orgânica Nr. 1/2024 vom 5.3.2024, Diário da República Nr. 46/2024, Série I vom 5.3.2024)

Wesentliche Änderungen sind (neben Verfahrensrechtlichem):

  1. Die Voraussetzungen für den Staatsangehörigkeitserwerb durch Abkömmlinge sephardischer Juden werden neu geregelt.
  2. Nunmehr kann auch die im Erwachsenenalter erfolgte Herstellung eines Kindschaftsverhältnisses zu einem Portugiesen zum Staatsangehörigkeitserwerb führen, bisher war das nur bei Minderjährigen möglich. Voraussetzung ist allerdings die Herstellung in einem gerichtlichen Verfahren.
  3. Die Fünf-Jahres-Frist in Bezug auf den legalen Aufenthalt, die Voraussetzung für den Erhalt der Staatsangehörigkeit ist, wird künftig anders berechnet. Es wird jetzt auf das Datum der Einreichung des Antrags auf die Aufenthaltsgenehmigung abgestellt. Damit soll einer teils überlangen Bearbeitungsdauer Rechnung getragen werden.

Link zum Gesetzblatt