24. Mai 2022
Bulgarien

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sofia im »Pancharevo«-Verfahren

Im am 14.12.2021 durch den EuGH entschiedenen »Pancharevo«-Verfahren (Rs. C-490/20, StAZ 2022, 43ff. mit Besprechung von Ryšánková, StAZ 2022, 72ff., dazu auch Wall, StAZ 2022, 118ff.) hat das Verwaltungsgericht Sofia mit Entscheidung Nr. 3251 vom 13.5.2022 angeordnet, dass die zuständige Behörde in Sofia innerhalb eines Monats nach Rechtskraft eine neue Entscheidung über die Ausstellung einer Geburtsurkunde zu fällen hat, und dabei in der Begründung u. a. auf das EuGH-Urteil verwiesen. Obwohl der Entscheidungstenor dies nicht ausdrücklich ausspricht, wird die Behörde damit de facto zur Ausstellung einer Geburtsurkunde angewiesen.

In dem Verfahren ging es um die Ausstellung eines Reisedokuments für ein Kind zweier Mütter, für die nach bulgarischem Recht die Ausstellung einer Geburtsurkunde Voraussetzung ist. Diese war trotz Vorlage einer spanischen Geburtsurkunde, die die beiden miteinander verheirateten Frauen als Mütter auswies, verweigert worden, u. a. mit Verweis darauf, dass gleichgeschlechtliche Ehen im bulgarischen Recht nicht vorgesehen sind; ein Problem war dabei vor allem auch, dass die beiden Frauen sich weigerten, die biologische Mutter zu benennen. Mit der Verwaltungsgerichtsentscheidung dürfte Bulgarien seiner Verpflichtung aus dem EuGH-Urteil nun gerecht werden, obwohl theoretisch noch ein Kassationsverfahren zum Obersten Verwaltungsgerichtshof möglich ist.

(Für den Hinweis auf diese Nachricht und die Übermittlung des Urteilstextes dankt die Bergmann-Redaktion Herrn Prof. Dr. Tobias Helms)