16. Januar 2013
USA/Alabama

Erleichterung internationaler Adoptionen

Am 1.1.2013 ist in Alabama ein Gesetz in Kraft getreten, das internationale Adoptionen erleichtern soll. „Karina’s Law“ sieht vor, dass das bisher für eine Registrierung internationaler Adoptivkinder in Alabama notwendige Verfahren vor einem Gericht in Alabama unter bestimmten Voraussetzungen entfällt. Bei diesen Voraussetzungen handelt es sich v.a. um die Einhaltung umfänglicher Dokumentationspflichten. Kritiker bemängelten, vielen Familien sei es in der Praxis nicht möglich, die verlangten Dokumente vollständig beizubringen, sodass der Nutzwert der Neuregelung beschränkt sei.