16. Dezember 2013
Australien/Australian Capital Territory

Gesetz zu gleichgeschlechtlicher Ehe bundesrechtswidrig

Der australische High Court hat am 12.12.2013 den im Australian Capital Territory erlassenen Marriage Equality (Same Sex) Act 2013, mit dem im Hauptstadtterritorium gleichgeschlechtliche Ehen ermöglicht worden waren, für bundesrechtswidrig und rechtlich wirkungslos erklärt. Davon sind auch die bisher auf der Grundlage dieses Gesetzes geschlossenen Ehen betroffen.

Das Gericht stellte einen Verstoß gegen den (bundesrechtlichen) Marriage Act 1961 fest, der die Ehe als Verbindung von Mann und Frau definiert. Nach der australischen Verfassung komme dem Bundesparlament die Zuständigkeit zur Festlegung der Ehedefinition zu. Daneben könnten die Parlamente der Teilstaaten zwar Regelungen über gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften erlassen, das vorliegende Gesetz gehe aber hierüber hinaus und beinhalte eine Neudefinition des Ehebegriffs.

Pressemitteilung des High Court zum Urteil