16. Dezember 2021
Portugal

Gesetzesänderung zur Leihmutterschaft

Am 29.11.2021 hat der portugiesische Staatspräsident ein Änderungsgesetz zum Gesetz Nr. 32/2006 v. 26.7.2006 über medizinisch assistierte Fortpflanzung verkündet. Dieses regelt Voraussetzungen und Bedingungen der Leihmutterschaft. Die die Leihmutterschaft zulassende Regelung ist nur auf portugiesische Staatsbürger oder dauerhaft in Portugal wohnhafte Ausländer anwendbar. Die Leihmutterschaft unterliegt auch sonst engen Voraussetzungen, insbesondere muss sie unentgeltlich sein und kommt nur in Betracht, wenn eine Schwangerschaft der Frau, für die sie übernommen wird, definitiv ausgeschlossen ist.

Link zum Gesetzestext

Pressemeldung auf der Website des Staatspräsidenten über die Verkündung (S. den ersten Eintrag.)